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Innenministerkonferenz plant engere Verzahnung mit der Bundeswehr
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Bei ihrer 225. Sitzung in Hamburg haben Bund und Länder einen Fahrplan für die zivile Verteidigungsfähigkeit bis 2029 vereinbart. Zudem soll die Bundeswehr künftig institutionell in die Beratungen eingebunden werden.
Die Innenministerkonferenz (IMK) will die zivile Verteidigungsfähigkeit in Deutschland bis 2029 gezielt ausbauen. Bei ihrer 225. Sitzung in Hamburg beschlossen die Innenministerinnen und Innenminister der 16 Länder gemeinsam mit dem Bundesinnenminister, dafür einen ressortübergreifenden Fahrplan zu entwickeln. Auch das Bundesverteidigungsministerium und die Bundeswehr sollen künftig enger in die Arbeit der Konferenz einbezogen werden.
Vertreterinnen und Vertreter des Verteidigungsministeriums sollen künftig auf Leitungsebene an den Beratungen teilnehmen. Die Landeskommandos der Bundeswehr sollen als Verbindung zwischen zivilen und militärischen Strukturen erhalten und gestärkt werden. Erstmals nahm der Bundesverteidigungsminister an einer Plenarsitzung der IMK teil.
Nach den Beratungen soll der Bund gemeinsam mit den Ländern festlegen, welche Fähigkeiten und Maßnahmen für eine wirksame Gesamtverteidigung bis 2029 notwendig sind. Die zivile Verteidigung und insbesondere der Zivilschutz liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit des Bundes. Die praktische Umsetzung erfolgt jedoch überwiegend in Ländern und Kommunen.
Die IMK begrüßte in diesem Zusammenhang die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte für einen Pakt zum Bevölkerungsschutz. Dafür sind bis 2029 Mittel in Höhe von 10,2 Milliarden Euro vorgesehen. Nach Ansicht der Länder sind darüber hinaus weitere finanzielle und organisatorische Anstrengungen erforderlich.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Vorsorge der Bevölkerung. Die Innenministerkonferenz will die Informationen zur persönlichen Krisenvorsorge und zu notwendigen Vorräten ausbauen. Außerdem soll der Bevölkerungsschutz stärker im Schulunterricht vermittelt werden. Kinder sollen frühzeitig lernen, wie sie sich auf Krisen vorbereiten und im Ernstfall verhalten können.
Auch hybride Bedrohungen standen auf der Tagesordnung. Die IMK begrüßte die Eröffnung des Gemeinsamen Zentrums zur Abwehr hybrider Bedrohungen. Dort arbeiten unter anderem Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sowie das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter zusammen. Ziel ist es, Bedrohungen wie Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und Desinformation besser zu erkennen und abzuwehren.
Die Länder betonten zugleich, dass Betreiber kritischer Infrastrukturen für die Widerstandsfähigkeit ihrer eigenen Einrichtungen verantwortlich bleiben. Dazu gehört unter anderem, wichtige Ersatzkomponenten für Netzinfrastrukturen zentral vorzuhalten und bereitzustellen.
Weitere Beschlüsse betrafen die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die Rückführung verurteilter ausländischer Straftäter. Personen, die schwere Gewaltdelikte begangen haben oder als Gefährder gelten, sollen nach dem Willen der IMK auch bei bestehendem Schutzstatus ausgewiesen werden können. Außerdem berieten die Innenministerinnen und Innenminister über die Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug, organisierter Kriminalität und sexualisierter Gewalt sowie über zusätzliche Maßnahmen für mehr Sicherheit in Fußballstadien.
Die 225. Sitzung der Innenministerkonferenz endete am Freitag, 19. Juni 2026, nach Beratungen über rund 80 Tagesordnungspunkte.
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