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Internationale Ermittlungsaktion identifiziert 156 Betroffene und Täter

Veröffentlicht: 02.07.2026 · 00:00 Uhr   ·   Quelle: Hamburg.de Nachrichten
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Bei der internationalen „Operation Medusa“ gegen sexualisierte Gewalt an sedierten Frauen sind 156 Opfer und Täter identifiziert worden. Zudem ergaben sich 274 neue Ermittlungsansätze.
Bei einer internationalen Ermittlungsaktion gegen sexualisierte Gewalt an sedierten Frauen sind 156 Opfer und Täter identifiziert worden. Nach Angaben der beteiligten Behörden wurden außerdem 274 neue Ermittlungsansätze gewonnen. Die unter dem Namen „Operation Medusa“ geführte Maßnahme wurde von Deutschland – beteiligt waren das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Hamburg – sowie dem britischen National Crime Agency geleitet. Unterstützt wurden die Ermittler von Europol und Behörden aus Brasilien, Kanada, Frankreich, Ungarn, den Niederlanden, Spanien und den Vereinigten Staaten. Im Mittelpunkt standen Männer, die Frauen gezielt mit Medikamenten- und Schmerzmittelkombinationen betäubt und anschließend sexuell missbraucht haben sollen. Die Übergriffe erstreckten sich nach den Angaben teilweise über längere Zeiträume und in einzelnen Fällen über mehrere Jahre. Die Taten wurden zudem im Internet zur Schau gestellt. Die Ermittlungsmaßnahme fand vom 22. bis 24. Juni 2026 in London statt. Ziel war es, internationale Online-Netzwerke zu stören und aufzulösen. Vorausgegangen waren unter anderem Ermittlungen des Landeskriminalamts Hamburg zu Teilnehmern einer bekannt gewordenen Telegram-Gruppe. Die dabei ermittelten Fälle wurden an die jeweils zuständigen nationalen oder internationalen Behörden weitergeleitet. Die Innenministerkonferenz hatte zuvor auf Initiative Hamburgs weitere Schritte gegen gewaltpornografische Inhalte im Internet angestoßen. Dazu gehören unter anderem eine mögliche Ausweitung der Strafbarkeit auf den Besitz von Aufnahmen, die ohne oder gegen den Willen erwachsener Opfer entstanden sind, sowie die Weiterentwicklung automatisierter Systeme zur Erkennung illegaler Inhalte. Außerdem soll das Bundeskriminalamt in seiner zentralen Funktion gestärkt werden. Der Melde- und Löschprozess, der bereits für kinderpornografische Inhalte besteht, soll nach den Vorstellungen der Innenministerkonferenz auch auf Darstellungen sexualisierter Gewalt und Missbrauchs ausgeweitet werden. Bundesweit wurden zuletzt zudem die Sanktionen im Zusammenhang mit der Verabreichung von K.-o.-Tropfen verschärft. Weitere gesetzliche Änderungen betreffen Mindestspeicherfristen für IP-Adressen und Portnummern, das Cyberstrafrecht sowie die Möglichkeiten, Plattformen stärker zur Verantwortung zu ziehen.
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