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Hamburg weitet Alkoholverbot rund um den Hauptbahnhof aus

Veröffentlicht: 03.08.2026 · 00:00 Uhr   ·   Quelle: Hamburg.de Nachrichten
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Seit dem 1. August gilt das Alkoholkonsumverbot in Hamburg auch rund um Hansaplatz, den oberen Steindamm und den ZOB. Verstöße können mit bis zu 200 Euro geahndet werden.
Hamburg hat das Alkoholkonsumverbot rund um den Hauptbahnhof ausgeweitet. Seit dem 1. August gilt die Regelung zusätzlich in weiten Teilen des angrenzenden Stadtteils St. Georg, darunter im Bereich um den Hansaplatz, den oberen Steindamm und den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB). Bei einem ersten Verstoß wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig. Wiederholte Verstöße können mit bis zu 200 Euro geahndet werden. Verschlossene alkoholische Getränke dürfen weiterhin mitgeführt werden, etwa nach einem Einkauf. Nach Angaben der Stadt soll die Ausweitung die Belastungen durch alkoholbedingte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verringern und die Situation für Anwohnerinnen und Anwohner verbessern. Die Polizei hatte zuletzt weiterhin zahlreiche Vorfälle unter Alkoholeinfluss registriert. Die Maßnahme ergänzt bereits bestehende Sicherheitsvorkehrungen rund um den Hamburger Hauptbahnhof. Dazu gehören unter anderem die sogenannte Quattro-Streife, Videoüberwachung sowie Waffen- und Alkoholkonsumverbote. Außerdem wurde die Polizeipräsenz im Stadtteil St. Georg verstärkt. Die neue Regelung ist zunächst auf ein Jahr befristet. Während dieser Zeit sollen Anwohnende, Gewerbetreibende, Institutionen und Einrichtungen zu den Auswirkungen befragt werden. Das bereits am Hauptbahnhof geltende Alkoholkonsumverbot wurde nach einer erfolgreichen Erprobung um drei Jahre verlängert. Parallel zur Kontrolle des Verbots sollen suchtkranke Menschen weiterhin Unterstützung und Angebote vor Ort erhalten. Die zuständigen Behörden wollen die Wirksamkeit und mögliche Folgen der erweiterten Regelung fortlaufend prüfen.
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